Welpen sehen immer süss aus.
Was ist aber, wenn nicht klar ist, was in einem Mischling / Mix „drin“ ist, welcher Rasse also die Elterntiere angehören?
Beachten Sie unbedingt die Vorschriften bezüglich Listenhunden, wenn Sie sich für den Erwerb eines Hundes interessieren!
In den Landeshundegesetzen werden auch Kreuzungen aus sogenannten Listenhunden überwiegend wiederum als „Listenhunde“ eingestuft – mit den entsprechenden Folgen für die Haltungsvoraussetzungen und die zu zajlende Hundesteuer.
Gerne wird bei Mischlingen als Rasse dann ein „Boxer-Labrador“ eingetragen, um den strengeren Vorschriften für sogenannte Listenhunde zu entgehen.
Dies reicht nicht. Es muss immer überprüft werden, ob diese Einschätzung zutreffen kann oder / und nicht vielmehr es auch sein kann, dass sich ein Listenhund unter den Eltern befindet. Kann Ihr Tierarzt wirklich schriftlich bestätigen, dass er keinen Listenhund als Vorfahren sieht?
Andernfalls kann das üble Konsequenzen – sowohl für Sie, als auch für den Welpen (oder nach ein paar Jahren für den älteren Hund) – haben, wenn das Ordnungsamt plötzlich vor der Tür steht.
Es gilt also das, was man immer nur empfehlen kann: Wenden Sie sich frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt.